NON DISCLOSURE AGREEMENT

Präambel

Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung/Linkbuilding/ Online-Marketing/ zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld der Aufnahmegeschäftlicher Beziehungen ist es oftmals erforderlich, dass sich die Vertragspartner gegenseitig sensible Informationen offenbaren müssen. Diese sollen zum Schutz des jeweils offenbarenden Vertragspartners einer absoluten Geheimhaltung und Vertraulichkeit (Verschwiegenheitspflicht)unterliegen. Die vorliegende Vereinbarung gilt auch für den Fall, dass es nicht zum Abschluss der beabsichtigten geschäftlichen Beziehung kommt.

Es herrscht Einigkeit darüber, dass der jeweils andere Vertragspartner sein geistiges Eigentum miteinem beträchtlichen betriebswirtschaftlichen Aufwand entwickelt hat. Daher besteht einbeiderseitiges Interesse, dieses geistige Eigentum des jeweils anderen zu wahren und Dritten denZugang hierzu zu verwehren.

Derjenige Vertragspartner, der dem anderen diskrete Informationen anvertraut, behält sich dasRecht eigener Schutzrechtanmeldungen auf den Gegenstand dieser vertraulichen Informationen vor.

Hierzu wird nachstehende Vereinbarung getroffen:

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement – zwischen: nachfolgend Auftraggeber genannt und Linkbuilding Center BV Bitterstraat 3 – 9 0000 CW Willemstad, Curacao nachfolgend Auftragnehmer genannt

§1 Definition

”Vertragspartner” sind die Parteien dieser Geheimhaltungsvereinbarung.”Vertrauliche Informationen” sind sämtliche zwischen den Vertragsparteien in schriftlicher,mündlicher, elektronischer oder irgendeiner anderen Form ausgetauschten Informationen, die als geheim oder vertraulich gekennzeichnet sind oder aber als solche erkennbar sind. Dies beinhaltet insbesondere Daten, Zeichnungen, Fotografien, sonstige Abbildungen, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Spezifikationen, Messergebnisse, Berechnungen, Erfahrungen,Ideen, Verfahren, Muster, Kenntnisse und Vorgänge sowie weitere noch nicht veröffentlichte Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte, Arbeitsergebnisse, Umsatzzahlen, Geschäfts- und Finanzpläne, Kundendaten und Preise.

§2 Geheimhaltungsverpflichtung

Die Vertragspartner haben die Pflicht, die Ihnen zu dem in der Präambel bezeichneten Zweck
schriftlich, mündlich oder in irgendeiner anderen Weise direkt oder indirekt zur Verfügung gestellten oder auf sonstige Weise bekannt gewordenen Informationen, insbesondere technischer oder dienstlicher Art, die als vertraulich gekennzeichnet sind bzw. bei denen sich die Geheimhaltungsbedürftigkeit aus den Umständen ergibt,

a) Vertraulich zu behandeln;
b)  Einzig zu oben genannten Zweck zu nutzen, insbesondere nicht zu publizieren, zum
Schutz- recht anzumelden oder selbst zu gebrauchen;
c) Weder an Dritte weiterzugeben noch in einer anderen Form zugänglich zu machen;
d) Durch sämtliche notwendige Vorkehrungen so zu schützen, dass ein Zugriff Dritter
vermieden wird;
e) Ausschließlich Mitarbeitern zugänglich zu machen, die im Zusammenhang mit dem in der Präambel bezeichneten Zweck tätig sind und ebenfalls auf die vorstehend beschriebene Geheimhaltung verpflichtet wurden. Dies gilt euch für den Fall, wenn ein Mitarbeiter während der Laufzeit und Weitergeltung dieser Vereinbarung aus dem Dienst ausscheidet.

§3 Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht

Die diesem Vertrag zugrundeliegenden Geheimhaltungspflichten bestehen nicht für Informationen, die nachweislich dem jeweils anderen Vertragspartner vor der Mitteilung bekannt waren, der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt waren bzw. allgemein zugänglich waren oder die der Vertragspartner unabhängig von der Kenntnis der vertraulichen Informationen nachweislich selbständig entwickelt hat oder hat entwickeln lassen. Die Beweislast für die in diesem Paragraph erwähnten Ausnahmen obliegt dem Vertragspartner, der sich darauf beruft.

§4 Nutzungsbeschränkung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die offenbarten sensiblen Informationen nur für die geschäftlichen Beziehungen untereinander zu zu verwenden. Durch diesen Vertrag werden dem Auftragnehmer keine Rechte übertragen. Insbesondere Eigentums-, Lizenz-, Nachbau-, Nutzungsoder sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Optionen verbleiben bei dem Vertragspartner, der diese zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung innehat.

§5 Geltungsdauer

Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet 2 Jahre nach
Datum der letzten Unterschrift.

§6 Behandlung / Rückgabe vertraulicher Informationen

Die Vertragspartner werden nach Beendigung dieser Vereinbarung auf Aufforderung alle erhaltenen Informationen zurückgeben und erstellte Kopien vernichten. Ein Zurückhaltungsrecht besteht nicht.

§7 Erfüllungsgehilfen

Die Vertragspartner werden sowohl ihren Mitarbeitern als auch sämtlichen weiteren Personen,
die Kenntnis der ausgetauschten vertraulichen Informationen haben, die in diesem Vertrag aufgeführten Verpflichtungen auferlegen und für die Erfüllung dieser Verpflichtungen Sorge tragen

§8 Haftung

Die Vertragspartner übernehmen für die offenbarten Informationen keinerlei Haftung.

§9 Sorgfaltspflicht und Schadensersatz

Die Vertragspartner verpflichten sich, mit den erhaltenen Informationen mit der in eigenen
Angelegenheiten angewendeten Sorgfalt, mindestens aber mit der Sorgfalt, die in entsprechenden Angelegenheiten üblich ist, umzugehen, um sie vor unberechtigter Offenbarung oder Benutzung zu schützen. Die Haftung bei Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht sowie für daraus resultierende Folgeschäden ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder arglistigen Verhaltens.

§10 Formvorschriften

Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages  bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

§11 Anwendbares Recht

Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem oder im Zusammenhang mit diesem Arrangement
ergeben, unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Willemstad, Curacao.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Vertragspartnern gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke.